Teil­nah­me­be­din­gun­gen Digi­ta­les Gut­schein­heft

Mit der Teil­nah­me am Gut­schein­heft akzep­tiert der/die Teilnehmer:in die fol­gen­den Teil­nah­me­be­din­gun­gen voll­um­fäng­lich.

  1. Das „Digi­ta­le Gut­schein­heft“ wird im Zeit­raum vom 1. Okto­ber 2024 bis 28. Febru­ar 2025 vom Kla­gen­furt Mar­ke­ting (KLAMAG Kla­gen­furt Mar­ke­ting GmbH) in Koope­ra­ti­on mit der Lan­des­haupt­stadt Kla­gen­furt und der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten orga­ni­siert.
  2. Das Ein­lö­sen der ein­zel­nen Gut­schei­ne ist mit dem Vor­zei­gen eines gül­ti­gen Stu­den­ten­aus­wei­ses mög­lich. Jeder Gut­schein darf nur ein­mal ein­ge­löst wer­den.
  3. Sobald ein Gut­schein ein­ge­löst wird, sind die Anbieter/die Stu­die­ren­de auf­ge­for­dert den Gut­schein auf www.welcomeweeksklagenfurt.at unter der jewei­li­gen Rubrik Food & Drinks, Cul­tu­re & Events, Shop­ping sowie Sport & Fun per zur Ver­fü­gung ste­hen­den „Call-To-Action But­ton“ zu „ent­wer­ten“.
  4. Teil­nah­me­be­rech­tigt sind alle natür­li­chen Per­so­nen ab dem voll­ende­ten 18. Lebens­jahr, die im Zeit­rum von 1. Okto­ber 2024 bis 28. Febru­ar 2025 mit einem gül­ti­ger Stu­den­ten­aus­weis, den er/sie bei den Anbieter:innen vor­zei­gen muss
  5. Alle Einlöser:innen des „Digi­ta­len Gut­schein­hef­tes“ erklä­ren sich mit den Teil­nah­me­be­din­gun­gen ein­ver­stan­den. Bei Ver­dacht auf Mani­pu­la­ti­on behal­tet sich KLAMAG Kla­gen­furt Mar­ke­ting GmbH das Recht vor, Teilnehmer:innen vom Gewinn­spiel ohne Anga­be von Grün­den aus­zu­schlie­ßen. Eine allen­falls bereits erwor­be­ne Berech­ti­gung zum Gewinn­be­zug erlischt in die­sem Fall.
  6. Zur Berech­ti­gung des Ein­lö­sens von ange­bo­te­nen Gut­schei­nen wer­den gül­ti­ge Stu­den­ten­aus­wei­se zur Über­prü­fung her­an­ge­zo­gen.
  7. Sämt­li­che Daten der ein­ge­reich­ten Per­so­nen­an­ga­ben, die für den Zweck der Abwick­lung des Gewinn­spie­les zu Ver­fü­gung gestellt wer­den, wer­den ledig­lich zum Zweck des Gewinn­spiels ver­ar­bei­tet, nicht an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben und unmit­tel­bar nach Been­di­gung des Gewinn­spiels gelöscht, sofern nicht ande­re gesetz­li­che, zwin­gen­de Auf­be­wah­rungs­fris­ten anzu­wen­den sind.
  8. Aus redak­tio­nel­len oder admi­nis­tra­ti­ven Grün­den (bspw. bei gehäuf­tem miss­bräuch­li­chem Nut­zen des digi­ta­len Gut­schein­hefts) kann es jeder­zeit ohne Ankün­di­gung und Anga­ben von Grün­den zur Sper­rung des Accounts auf der Web­site welcomeweeksklagenfurt.at kom­men. Wei­ters behal­tet sich die KLAMAG Kla­gen­furt Mar­ke­ting GmbH das Recht vor, die Teil­nah­me­be­din­gun­gen jeder­zeit ohne Vor­ankün­di­gun­gen abzu­än­dern. Die KLAMAG Kla­gen­furt Mar­ke­ting GmbH haf­tet nicht für etwa­ige Rechts­ver­stö­ße von Einlöser:innen.
  9. Die Teil­nah­me­be­din­gun­gen sind unter welcomeweeksklagenfurt.at ein­seh­bar.
  10. Der Rechts­weg ist aus­ge­schlos­sen.
  11. Die Ver­ant­wort­li­chen (KLAMAG Kla­gen­furt Mar­ke­ting GmbH) über­neh­men gegen­über den teil­neh­men­den Per­so­nen kei­ne Gewähr­leis­tung oder Haf­tung. Dies gilt ins­be­son­de­re auch für all­fäl­li­ge Beein­träch­ti­gun­gen der Ver­füg­bar­keit der Web­site www.welcomeweeksklagenfurt.at bei nicht beein­fluss­ba­ren tech­ni­schen Stö­run­gen und Ereig­nis­sen höhe­rer Gewalt, sowie Angrif­fen Drit­ter gegen die Web­site. Die Betrei­ber der Web­site www.welcomeweeksklagenfurt.at wer­den sich jedoch (unter Fort­füh­rung der bis­her ange­wen­de­ten IT-Stan­dards) bemü­hen, die Zuver­läs­sig­keit und Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Web­site best­mög­lich sicher­zu­stel­len.
  12. Die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen und die gesam­te Rechts­be­zie­hung zu den teil­neh­men­den Per­so­nen unter­lie­gen aus­schließ­lich dem öster­rei­chi­schen Recht.

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen der Teil­nah­me­be­din­gun­gen ungül­tig sein oder wer­den, bleibt die Gül­tig­keit der übri­gen Teil­nah­me­be­din­gun­gen unbe­rührt. An ihre Stel­le tritt eine ange­mes­se­ne Rege­lung, die dem wirt­schaft­li­chen Ziel der unwirk­sa­men Bestim­mung am ehes­ten ent­spricht.